Aktuelle Beschlüsse des Bundeskabinetts zur E-Mobilität
Das Bundeskabinett hat heute Subventionen für die E-Mobilität beschlossen. Konkret geht es dabei um die folgenden Maßnahmen:
- Die Halbierung der Bemessung des zu versteuernden geldwerten Vorteils für Dienstwagen wird bis zum Jahr 2030 verlängert.
- Die Steuerbefreiung von Firmenfahrrädern, die freiwillig, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, wird ebenfalls bis 2030 verlängert
- Vom Arbeitgeber gewährte Fahrkarten des ÖPNV können pauschal mit 25 % versteuert werden. Eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale entfällt in diesem Fall.
- Strom, der im Betrieb des Arbeitgebers geladen wird sowie die zeitweise Überlassung einer Ladevorrichtung durch den Arbeitgeber bleibt ebenfalls bis 2030 steuerfrei.
Ihr Ansprechpartner:
Philipp Dienstbühl
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