Pensionsverpflichtungen
Pensionsverpflichtungen im Niedrigzinsumfeld implizieren Handlungsbedarf.
Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Bedingungen, unter denen die Berechnung von handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen erfolgt, grundlegend geändert. Erstmals wurden Trendannahmen für Pensionsleistungen und sich ändernde Rechnungszinssätze in das deutsche Bilanzrecht eingefügt. Großunternehmen waren ähnliche Regelungen bereits aus der internationalen Rechnungslegung (IFRS/US-GAAP) bekannt. Kleine und mittelständische Unternehmen sind seitdem jedoch erstmals mit den vielfältigen Abhängigkeiten der Pensionsrückstellungen von Trendannahmen und Rechnungszinssätzen konfrontiert.
Der Rechnungszins für die Rückstellungsberechnung nach HGB wird – anders als nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften – nicht entsprechend den Marktverhältnissen am Bewertungsstichtag festgesetzt, sondern als der “durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre“ für eine den Verpflichtungen entsprechende Restlaufzeit (bei Pensionsverpflichtungen i.d.R. pauschal 15 Jahre). Zwar sorgt dieser siebenjährige Durchschnitt für einen Glättungseffekt, dennoch spiegelt sich die anhaltende Niedrigzinsphase bereits in einem kontinuierlich sinkenden handelsbilanziellen Rechnungszins wider. Und in den kommenden Jahren ist nun mit einem deutlich beschleunigten Absinken zu rechnen. Unterstellt man ein gleichbleibendes Marktzinsniveau, so wird sich der HGB-Rechnungszins bis 2019 auf den nach IFRS und US-GAAP bereits heute erreichten äußerst niedrigen Stand von unter 2 % reduziert haben.
Anstieg der Versorgungslasten.
Als Folge dieser negativen Zinsentwicklung müssen sich die nach HGB bilanzierenden Unternehmen auf noch wesentlich stärker als bisher ansteigende Pensionsrückstellungen einstellen. Die Belastungen aus den erhöhten, nach HGB ergebniswirksamen Zuführungen werden sich bemerkbar machen und das Jahresergebnis erheblich belasten. Im Durchschnitt ist in den kommenden Jahren alleine aufgrund der voraussichtlichen Zinsentwicklung mit Zuführungen von insgesamt über 40 % des Rückstellungsbetrags zu rechnen. Der genaue Zuführungsbedarf hängt allerdings stark von der Art der Pensionszusage sowie der Altersstruktur der Pensionsberechtigten ab und kann im Einzelfall auch bei rd. 60 % liegen.
Planungssicherheit schaffen.
Wir empfehlen die Durchführung einer versicherungsmathematischen Mittelfristprognose, um die erwartete Entwicklung der Pensionsverpflichtungen sowie der damit zusammenhängenden Größen in den kommenden Jahren aufzuzeigen. Die durch diese Prognose gewonnenen Erkenntnisse können insbesondere zur Bilanz- und Liquiditätsplanung sowie zur Analyse der Kostenbelastung des Unternehmens verwendet werden. Dabei bietet es sich für international bilanzierende Unternehmen an, die Auswertungen mit einer Betrachtung nach IFRS bzw. US-GAAP zu verbinden. Bei der Prognoseberechnung können zudem in verschiedenen Szenarien abweichende Trendannahmen hinsichtlich der Entwicklung von Gehalts- und Rentenanpassungen berücksichtigt werden. Auf diese Weise lassen sich weitere Risikopotenziale identifizieren, aber auch Auswirkungen von möglichen Gegenmaßnahmen darstellen.
Handlungsoptionen aufzeigen.
Oftmals lässt eine Prognose noch weitere sich aus den Pensionszusagen ergebende Risiken erkennen, welche nur durch eine Umgestaltung des derzeitigen Versorgungssystems in den Griff zu bekommen sind. Die Möglichkeiten sind dabei vielfältig und reichen von geringfügigen aber wirkungsvollen Anpassungen der Pensionsregelung – z.B. Einführung einer optionalen Umwandlung von Renten- in Kapitalzahlungen – bis hin zur vollständigen Auslagerung der Pensionsverpflichtungen. Welche dieser Ansätze sinnvoll sind, hängt vorrangig von den verfolgten Unternehmenszielen ab. Gemeinsam mit Entscheidungsträgern des Unternehmens aus dem Finanz- und HR-Bereich lassen sich attraktive Lösungen ausarbeiten, die
- eine bessere Planbarkeit ermöglichen,
- zu Kosteneinsparungen verhelfen,
- Pensionsrisiken minimieren sowie
- die Wertschätzung der Mitarbeiter für die betriebliche Altersversorgung erhöhen.