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Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet

Der Bundesrat hat am 07.07.2017 dem BRSG zugestimmt. Es wird zum 01.01.2018 in Kraft treten.

In letzter Minute ist im Bundestag der Punkt ergänzt worden, dass für ab dem 01.01.2019 erteilte Zusagen eine Pflicht des Arbeitgebers zur Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung in Höhe von pauschal 15 % an eine externe Versorgungseinrichtung (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) besteht. Für vor dem 01.01.2019 bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen gilt diese Zuschusspflicht ab 2022. Dieser Arbeitgeberzuschuss ist gesetzlich sofort unverfallbar.

Eine detaillierte Übersicht zu allen wesentlichen Eckpunkten des BRSG finden Sie hier.

Der am 05.09.2017 stattfindende ‚Lurse Dialog‘ greift die Thematik auf und Interessenten haben die Möglichkeit, sich über das Gesetz und seine Auswirkungen zu informieren. Die kostenlose Halbtagskonferenz mit Workshop-Charakter findet in der Frankfurter Gerbermühle statt. Dazu werden in Kürze weitere Informationen auf lurse.de zu finden sein.

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