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Gesetzesänderung bei Besteuerung von Mobilitätsleistungen

Gesetzesänderung bei Besteuerung von Mobilitätsleistungen

Am 23.11.18 hat der Bundesrat Gesetzesänderungen zur Förderung der Elektromobilität und Nutzung des ÖPNV zugestimmt. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Halbierung der Bemessungsgrundlage für die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Elektro- und Hybridfahrzeugen, die zwischen 01.01.2019 und 31.12.2021 angeschafft werden. Für alle davor und danach angeschafften Elektro- und Hybridfahrzeuge gilt die bisherige Regelung.
  • Steuerbefreiung des Jobtickets und von Zuschüssen/Erstattung des Arbeitsgebers zu privaten Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Aber: Anrechnung auf Entfernungspauschale wie bei Fahrtkostenzuschuss), wenn diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden
  • Steuerbefreiung der Überlassung von Dienstfahrrädern (Elektro- und „normalen“ Fahrrädern) wenn diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

Eine Lurse Kurz-Studie zu den Änderungen ist in Planung.

Ihr Kontakt:

Philipp Dienstbühl
Senior Consultant, Lurse AG
+49 69-6783060-33
pdienstbuehl@lurse.de

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