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Wechsel von einem zwei- auf ein einstöckiges Treuhandmodell

Wechsel von einem zwei- auf ein einstöckiges Treuhandmodell

Im Zentrum des Lurse Round Tables CTA-Management im November letzten Jahres stand der Praxisbericht eines internationalen Konzerns über den Umbau von einem zwei- auf einstöckiges Treuhandmodell. Dieser Artikel ist eine Zusammenfassung des Vortrages und wird mit Teilnehmer-Statements untermauert und abgerundet.

In der Gründungsphase der Unternehmens-CTAs in den Jahren 2000 bis 2010, wurde überwiegend die fachliche Meinung vertreten, dass ein zweistöckiges Treuhandmodell, die größtmögliche Sicherheit bietet. Vor diesem Hintergrund wurden viele zweistöckige CTAs, wie auch das diskutierte, gegründet.

Diese Treuhandkonstruktion sieht zwei separate Treuhandvereine vor. Zum einen den Vermögenstreuhänder und zum anderen den Sicherungstreuhänder. Für jeden Verein sind ein eigener Vorstand und eine eigene Mitgliederstruktur vorzusehen. Mitgliederversammlungen sind für beide Vereine durchzuführen. Als unabhängiges Organ kann ein Beirat in einem der Vereine als Entscheidungsgremium, insbesondere für die Kapitalanlagenstrategie angesiedelt werden.

Die Versorgungsberechtigten haben bei der zweistöckigen Treuhand einen Anspruch gegenüber dem Sicherungstreuhänder. Im Sicherungsfall überträgt der Vermögenstreuhänder das Treuhandvermögen auf den Sicherungstreuhänder.

 Zweistöckiges Treuhandmodell

Ein zweistöckiges Treuhandmodell ist mit zwei Vereinen sehr aufwändig zu managen. M&A-Transaktionen und Umstrukturierungen gestalten sich oft kompliziert. Nach heutiger Rechtsauffassung wird diese CTA-Konstruktion auch nicht mehr als die sichere Variante eingeschätzt. Die Notwendigkeit der Vermögensübertragung im Zeitpunkt der Insolvenz gilt sogar als Unsicherheitsfaktor. Zudem erhöht die späte Dotierung der Sicherungstreuhand im Zeitpunkt der Insolvenz das Risiko der Insolvenzanfechtung der Sicherung.

Vor diesem Hintergrund gilt das einstöckige Treuhandmodell inzwischen als Marktstandard. Es lässt sich bei höchstrichterlich bestätigter Sicherheit einfacher und schlanker managen. Das einstöckige Treuhandmodell hat nur einen Treuhänder gegen den die Versorgungsberechtigten im Sicherungsfall einen Anspruch haben. Die überwiegende Zahl der Unternehmen mit ursprünglich zweistöckiger Treuhand, ist auf die einstöckige Treuhand gewechselt oder prüft einen Wechsel.

Einstöckiges Treuhandmodell

Bei einer Umstellung der CTA-Konstruktion auf das einstöckige Modell sind u. a. folgende Schritte zu vollziehen:

  • Festlegung einer neuen Governance-Struktur
  • Erstellung eines neuen Treuhandvertrages
  • Neues Vertragswerk ist auf Saldierungsfähigkeit vom Wirtschaftsprüfer zu prüfen
  • Erstellung eines Gleichwertigkeitsgutachtens (Begünstigte sind im neuen Vertrag nicht schlechter zu stellen)
  • Beschlüsse sind zu koordinieren und Mitgliederversammlungen abzuhalten
  • Unterzeichnung des Treuhandvertrages

Die Teilnehmer des Round Tables CTA-Management waren sich einig, dass die einstöckige Treuhand heute als sicherer und als Standard gilt. Folgende Zitate vermitteln einen Eindruck von der Diskussion und dem fachlichen Austausch:

„Einfachheit ist ein hohes Gut! Bereits aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist betriebliche Altersversorgung in Deutschland sehr komplex. Eine Ausgestaltung eines Versorgungswerkes und die Umsetzung davon sollten daher so einfach wie möglich sein, dies gilt insbesondere auch für das CTA-Modell.“
Peter Hein, People & Culture Manager Benefits, Roche Diagnostics GmbH

„Eine Vereinfachung der Strukturen ohne Verluste von Sicherheiten, dürfte den einmaligen Aufwand der Umstrukturierung schnell ausgleichen.“
Michael Siegler, Comp & Benefit Analyst, Qualcomm CDMA Technologies

„Schlanke und effiziente CTA-Strukturen bieten in einer komplexen bAV-Landschaft einen echten Mehrwert und entlasten die dazugehörigen Unternehmen.“
Sebastian Klasmeier, Asset & Pension Manager, ABB AG

„Gerade in einem internationalen Konzern unter dem Dach einer ausländischen Mutter ist die Vereinfachung und Verschlankung komplexer Sachverhalte, wie die der Funktionsweise einer grundsätzlich recht unbekannten CTA-Konstruktion, das A&O – je schlanker desto verständlicher.“
Markus Neeb, Stellvertretender Direktor Policies, Compensation & Benefits, ODDO BHF Aktiengesellschaft

„Komplexitätsverringerung ist ein Game Changer auch im CTA-Management und sollte ernsthaft von jedem Konzern auf Machbarkeit geprüft werden.“
Niclas Bamberg, Bereichsleiter Personalmanagement, TÜV NORD Service

„Die Einstöckige und doppelseitige Treuhand ist verwaltungsarm und kostengünstig.“
Manfred Brommert, HR Director, Capgemini Germany

„Je einfacher, desto besser und manchmal auch sicherer. Daher präferieren wir bei Vodafone das einstöckige Modell.“
Stefan Prey, Leiter betriebliche Altersversorgung, Vodafone GmbH

„Die Insolvenzfestigkeit der doppelseitigen Treuhand ist höchstrichterlich bestätigt und vielfach praxiserprobt. Dies bietet die Möglichkeit, ältere Strukturen und Prozesse auf den Prüfstand zu stellen und nach Möglichkeit zu vereinfachen.“
Dr. Stefan Birkel, Geschäftsführer, Lurse – Deutsche Pensions Treuhand GmbH

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