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BMAS Schreiben vom 7. Juli 2022 zum Nachweisgesetz

BMAS Schreiben vom 7. Juli 2022 zum Nachweisgesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 7. Juli 2022 das Schreiben „Betriebsrente durch Entgeltumwandlung und Nachweisgesetz“ herausgegeben. Es ist an die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung adressiert. In dem Schreiben wird die Entgeltumwandlung von der Dokumentationspflicht des Nachweisgesetzes ausgenommen. Arbeitgebern wird damit weiterhin das Angebot einer flexiblen Entgeltumwandlung für die Mitarbeiter ermöglicht. Die digitale Verwaltung der Entgeltumwandlung über Mitarbeiterportale ist weiterhin möglich.

Das Schreiben finden Sie hier:

BMAS-Antwort aba

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