Zeitgemäß und attraktiv – die wertpapiergebundene Versorgungszusage
Insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen erweist sich die wertpapiergebundene Versorgungszusage als attraktive und wettbewerbsfähige Form der Direktzusage in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Viele Unternehmen, die ihre Versorgungspläne derzeit neugestalten erwägen, eine solche Versorgungszusage einzuführen.
Das Modell der wertpapiergebundenen Direktzusage entspricht in ihrer Grundform der reinen Beitragszusage. Der Arbeitgeber legt die bAV-Beiträge am Kapitalmarkt an, etwa in Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren. Da das deutsche Betriebsrentengesetz die reine Beitragszusage in der Direktzusage nicht zulässt, ist deren wertpapiergebundene Form hierzulande als beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) ausgestaltet. Dabei wird der Arbeitgeberbeitrag beispielsweise zu 100, zu 90 oder zu 80 Prozent garantiert. Die Höhe der Leistungen im Versorgungsfall ergibt sich aus den Beiträgen und aus der Rendite der Kapitalanlage. Entwickeln sich die Kapitalmärkte schwach, haftet der Arbeitgeber in Höhe der garantierten Beiträge.
Diese Art der Versorgungszusage eröffnet den Beschäftigten die Chance, von den Erträgen des Kapitalmarktes zu profitieren und ihre Betriebsrenten über die Arbeitgeberbeiträge hinaus zu steigern. Bei einer positiven Entwicklung an den Börsen erhöhen sich ihre Leistungsansprüche analog zu den Kapitalmarktgewinnen. Der Schlüssel zum Erfolg dieser Versorgungszusage liegt in einer intelligenten und innovativen Anlagestrategie.
Die Vorteile für die Arbeitgeber: Die wertpapiergebundene Zusage belastet die Bilanz in der Regel nicht und weist bei der Wahl des richtigen Anlagemodells kaum Risiken auf. Die Pensionsverpflichtungen werden nur dann in der Bilanz ausgewiesen, wenn die Wertpapiere weniger wert sind als die garantierten bAV-Leistungen. In diesem Fall wird der Teil des Barwertes, der nicht durch Planvermögen gedeckt ist, auf der Passivseite verbucht.
Üblicherweise fließen die Beiträge der wertpapiergebundenen Direktzusage in eine Treuhand – ein Contractual Trust Arrangement (CTA) – und werden in einem einheitlichen Kapitalanlage- oder einem altersabhängigen Life-Cycle-Modell angelegt. In Life-Cycle-Modellen wird die Struktur der Vermögensaufteilung in Aktien, Anleihen und Geldmarktanlagen langfristig geplant. Sie berücksichtigen, dass Investmentrisiken davon abhängen, wie viele Jahre die Ansparphase der einzelnen Mitarbeitenden noch umfasst. Denn jüngere Mitarbeitende mit weitem Zeithorizont können ein höheres Investmentrisiko tragen als ältere. Da sie mehr Zeit haben, eventuelle Rückschläge am Kapitalmarkt wieder auszugleichen, können sie deutlich höhere Anteile in risikoreiche Anlageformen investieren, etwa in Aktien.
Alternativ zu Life-Cycle-Modellen bieten sich individuelle Liability Driven-Modelle (ILD), Absolute Return-Strategien und individuelle Constant Proportion Portfolio Insurance-Modelle (iCPPI) an. Über die Wahl des Kapitalanlagemodells kann der Arbeitgeber frei entscheiden.
Um die Versorgungsleistung auch im Falle seiner Insolvenz abzusichern, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) zu zahlen. Der PSV ist Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung.
Die wertpapiergebundene Direktzusage lässt sich über Online-Portale einfach und digital administrieren. So werden sämtliche Investmentprozesse elektronisch unter Einbeziehung der Treuhand, der Depotbank und des Treasury abgewickelt. Die HR-Sachbearbeitung erhält auf einen Klick eine vollständige und transparente Übersicht über alle Versorgungszusagen und die begleitenden Prozesse (Austritt, Versorgungsausgleich etc.). Die Beschäftigten wiederum behalten online die Entwicklung ihrer bAV-Zusagen und die Kapitalmarktperformance im Blick. Sie können sich auf dem Portal über das Produktangebot bei der Entgeltumwandlung informieren, Leistungen berechnen, Arbeitgeberzuschüsse und -zusagen abfragen, Kontoinformationen einsehen sowie Verträge ändern und neue abschließen.
Die Kombination mit einem Matching-Modell macht eine wertpapiergebundene Rentenzusage für die Beschäftigten noch attraktiver. Bei Matching-Plänen hängt die Höhe der Arbeitgeberbeiträge zur bAV von den Beiträgen der Mitarbeitenden ab. Sie verbinden also Entgeltumwandlung und Arbeitgeberbeitrag. Durch den Arbeitnehmerbeitrag erhöhen sich die Versorgungsbezüge und damit die Absicherung im Alter beträchtlich. Laut der Lurse bAV Studie, die Ende des Jahres 2021 erschienen ist, leisten Unternehmen mit Matching-Plänen in den meisten Fällen einen ebenso hohen Beitrag wie ihn die jeweiligen Mitarbeitenden durch Entgeltumwandlung beisteuern.
Fazit:
Im aktuellen Niedrigzinsumfeld bieten wertpapiergebundene Pensionszusagen Vorteile für Arbeitgeber ebenso wie für Arbeitnehmer. Für Arbeitgeber ist sie bilanzneutral und bei der Wahl des richtigen Anlagemodells risikoarm. Arbeitnehmern ermöglicht sie die Teilhabe am Kapitalmarkt. Noch attraktiver gestaltet sich die Versorgungszusage für die Beschäftigten in Verbindung mit einem Matching-Modell.
Checkliste für die Einführung einer wertpapiergebundene Versorgungszusage
Bei der Gestaltung eines neuen Versorgungssystems, in diesem Fall der wertpapiergebundenen Versorgungszusage, sind grundlegende Entscheidungen zu treffen und Aspekte zu berücksichtigen. Die folgende Checkliste zeigt Ihnen, worauf Sie im Wesentlichen achten müssen:
Analyse und Benchmarking des Wettbewerbsumfeldes
Klärung der personalpolitischen Ziele des Unternehmens für die bAV sowie der finanziellen Rahmenbedingungen
Auswahl der Anbieter für Projektorganisation und -umsetzung
Gestaltung der Versorgungszusage
- Definition des versorgungsberechtigten Personenkreises
- Finanzierung der Versorgungszusage (AG, AN, AG + AN)
- Variabilität
- Leistungsfälle
- Auszahlungsform
Verhandlung mit dem Betriebsrat
Einbindung Group IT, Payroll, Accounting, Steuer
Auswahl des Investment-Modells
Auswahl der Investmentgesellschaft
Festlegung der Administration: inhouse oder extern (ggf. Auswahl des Anbieters)
Onboarding der Administration mit Datenzusammenstellung und Übertragung
Erstellung der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für die Einführung
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Verfasser:
Miroslaw Staniek
+49 89 1222341-11
miroslaw.staniek@lurse.de