Aktuelle politische Entwicklungen zum Thema Rente
Frankfurt/M., 10. Mai 2016 – Das Thema Rente ist in den Fokus der politischen Diskussion in Berlin gerückt. Noch in dieser Legislaturperiode sind Gesetzesentwürfe zur „Stärkung“ der gesetzlichen Rente sowie zur „Vertrauensbildung“ in die betriebliche und die private Altersvorsorge geplant. Über ein „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ soll möglicherweise eine neue Struktur der bAV eingeführt werden. Hierzu wurden vor Kurzem ein Gutachten für das BMF und das BMAS erstellt. Kernpunkt der Überlegungen ist, den Tarifparteien eine stärkere Verantwortung zu übertragen, die Gestaltung von Versorgungszusagen vorzunehmen oder zumindest zu flankieren. Das entsprechende „Sozialpartnermodell“ sieht vor, dass die Tarifparteien sowohl die Versorgungslösungen als auch die zugehörigen Versorgungsträger (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) auswählen und dass diese Auswahl möglicherweise über eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung auch für alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des Geltungsbereichs des Tarifvertrages verbindlich wird. Hintergrund ist das Vorhaben der Bundesregierung, die flächendeckende Verbreitung der bAV insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen zu forcieren. In diesem Sinne liegt auch das von Lurse bereits seit Jahren befürwortete „Opting-out“, nunmehr „Optionsmodell“ genannt, auf dem Tisch: Die automatische Einbeziehung aller Arbeitnehmer in die bAV mit der Möglichkeit des Widerspruchs. Dem einhergehend soll das Haftungsrisiko der Arbeitgeber beseitigt werden. Über eine reine „Beitragszusage“ wird der Arbeitgeber gänzlich von Folgeverpflichtungen nach der Beitragszahlung befreit („pay and forget“). Der Vorschlag eines Gutachters im Rahmen der aba-Jahrestagung geht sogar so weit, gänzlich auf Garantien zu verzichten, um den Arbeitnehmern die größtmögliche Chance aus den Kapitalmärkten zu bieten; lediglich eine „Zielrente“ solle angegeben werden, die vom Versorgungsträger unverbindlich in Aussicht gestellt wird, auch „Defined Ambition Plan“ genannt. Soweit die Zusage dennoch Garantien enthält, sind diese vom ausgewählten Versorgungsträger zu erfüllen, wobei ein Ausfallschutz über bestehende Sicherungseinrichtungen (Protektor oder Pensions-Sicherungs-Verein) eingerichtet werden soll. Inwieweit bestehende Versorgungswerke in das neue System überführt werden, soll ebenfalls in das Ermessen der Tarifparteien gestellt werden.
Parallel dazu sind steuerliche Flankierungen angedacht, die allerdings weitgehend aufwandsneutral für den Fiskus ausfallen sollen: Zuschusspflicht des Arbeitgebers bei Neuzusagen aus Entgeltumwandlung zum Ausgleich für die – unveränderte – volle Verbeitragung der Rente, ferner ein Abzugsbetrag in der Steuerbilanz für Unternehmen unter 20 Mitarbeitern mit der Folge eines Liquiditätseffektes aufgrund Steuerstundung sowie eine verbesserte Riester-Förderung in der bAV durch Abschaffung der Doppelverbeitragung oder durch einen neuen Förderbetrag.
Die Diskussion des Gesetzesentwurfes erfolgt in den kommenden Monaten innerhalb der gesamten Bundesregierung, mit einem Ergebnis ist nicht vor Ende des Jahres zu rechnen.
Empfehlung von Lurse: Es bleibt abzuwarten, welchen Weg die Bundesregierung einschlägt. Wir halten es auf jeden Fall für sinnvoll, die Tarifparteien sofort ins Boot zu holen, um festzustellen, welche Verantwortung sie überhaupt tragen möchten. Ob nach einer Einführung des Sozialpartnermodells bestehende Versorgungswerke übertragen werden können, wäre aus unserer Sicht verfassungsrechtlich zu prüfen. Die Möglichkeit einer reinen Beitragszusage ohne Garantien halten wir für erwägenswert, da angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase andernfalls eine nachhaltige Kapitaldeckung nicht mehr hinreichend funktionieren würde. Lurse bietet bereits jetzt ein entsprechendes Modell an, in dem das Unternehmen entscheiden kann, inwieweit Beiträge statt in eine klassische Versicherungslösung in einen Spezialfonds investiert werden.
Bei Interesse und/oder Rückfragen, wenden Sie sich bitte an Dr. Carsten Schmidt
(Fon: +49 (0) 69 6783060-35, Mail: cschmidt@lurse.de).