Rückübertragung von Treuhandvermögen aus dem CTA
Kürzlich wurde erstmals in der Geschichte des Contractual Trust Arrangements (CTA) eine Rückübertragung von Treuhandvermögen an den Treugeber vorgenommen. Diese CTA-Entnahme hat zu großen Diskussionen in der bAV-Branche geführt. Ziel des Webinars ist es, diese Transaktion zu erläutern und zu hinterfragen!
Organisatorisches
Termin des Live-Webinars
06.11.2020
KOSTENFREI
Freuen Sie sich auf eine lebhafte Diskussion mit:
Im Zentrum stehen die folgenden Fragestellungen:
- Unter welchen vertraglichen Regelungen ist eine CTA-Entnahme möglich?
- Wie wird eine CTA-Entnahme aus WP-Perspektive bewertet?
- Was bedeutet eine CTA-Entnahme für die Bilanzierung der Vergangenheit?
Moderation: Pascal Bazzazi, Herausgeber, Leiter bAV; Utta Kuckertz-Wockel, Senior Manager, Lurse
PROGRAMM
Kurzvortrag
Hintergründe und Gestaltungsspielräume für die Gründung eines CTAs
- Ziele einer Verpflichtungsauslagerung auf ein CTA
- Finanzierungswirkungen
- CTA-Modelle und Rechtsstrukturen
Dr. Stefan Birkel
Manager, Lurse; Geschäftsführer, Deutsche Pensions Treuhand GmbH
Interview
Die Rückübertragung von Treuhandvermögen aus einem CTA
- Erläuterung der Rückübertragung, dargestellt an einem konkreten Fall
- Vertragliche Voraussetzungen und Grenzen für eine CTA-Entnahme
- Finanzwirtschaftliche und bilanzielle Konsequenzen der Rückführung
- Haftungsaspekte der verantwortlichen Akteure
Dr. Marco S. Arteaga
Partner, DLA Piper
Kurzvortrag
CTA-Entnahme aus Perspektive der Wirtschaftsprüfung
- Anforderungen an Treuhandverträge und deren Anpassungsklauseln aus Sicht des IDW
- Gleichwertige Sicherung unter Aufrechterhaltung von Kapitaldeckung als Plan-/Deckungsvermögen
- Bilanzielle Konsequenzen einer CTA-Entnahme für HGB- und IFRS-Abschluss in Vergangenheit und Zukunft
Andreas Johannleweling
Head of Pension Assessment Group, KPMG
Interview
Perspektive des PSVaG auf die Rückübertragung von Treuhandvermögen
- Gesamtsituation im Insolvenzgeschehen
- Welche Position vertritt der PSVaG zu dem Thema
- Wird der PSVaG eine solche Transformation im Falle einer Unternehmensinsolvenz anfechten?
Hans H. Melchiors
Vorstand, Pensionssicherungsverein VVaG (eingeladen)
Abschluss-Diskussion
Dr. Marco S. Arteaga, Dr. Stefan Birkel, Andreas Johannleweling, Hans H. Melchiors