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Nachhaltiges Investment und Einführung der Insolvenzsicherungspflicht für PK

Der Round Table Pensionskassen war heute spannend und informativ. Die beiden Themenblöcke
Nachhaltige Kapitalanlage bei den Hannoverschen Kassen – Ein Erfahrungsbericht, Referentin: Jana Desirée Wunderlich
Herausforderungen in der Insolvenzversicherungspflicht für Pensionskassen, Referentin: Tanja Hahlen, Vorständin, PKDW
haben für einen lösungsorientierten sowie gewinnbringenden Austausch unter den 13 Teilnehmern gesorgt.

Im Folgenden erhalten Sie einen Einblick:
Als Gastrednerin konnten wir Jana Desirée Wunderlich begrüßen, die zukünftige Vorständin der Hannoverschen Kassen. Die Hannoverschen Kassen verstehen sich als Nachhaltigkeitspioniere und verfügen über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet. Nicht umsonst ist Silke Stremlau Vorsitzende des Sustainable Finance Beirates der Bundesregierung. Bei den Hannoverschen Kassen wird Nachhaltigkeit gelebt, ist in alle Prozesse implementiert und findet über alle Anlageklassen in der Kapitalanlage Anwendung. Für die Kapitalanlage gibt es klare Ausschluss- und Positivkriterien, Basiskriterien für die Asset-Allokation und individuelle Kriterien für jede Assetklasse. Ein Nachhaltigkeitsrat berät und kontrolliert den Vorstand und es existiert ein Ratingsystem zur Nachhaltigkeitsbewertung. Es finden regelmäßige Bewertungen des Bestandes während der Haltedauer statt. „Der nachhaltige Investment-Ansatz wird in den nächsten Jahren stetig weiterentwickelt, zumal Nachhaltiges Investment ein ständiger Prozess ist, der nie fertig ist.“, berichtete Wunderlich. Sie bemerkte, dass die EU-Taxonomie die Freude an der Nachhaltigkeit kaputt macht, aber kein Weg daran vorbei führt.

Tanja Hahlen berichtete in ihrem Vortrag, dass die Umsetzung der Insolvenzsicherungspflicht bei Pensionskassen mit vielen Trägerunternehmen einen enormen administrativen Aufwand verursacht. Die Trägerunternehmen sind gegenüber der PSVaG nach den Vorgaben des BetrAVG melde-, auskunfts-, mitteilungs- sowie beitragszahlungspflichtig. Die Pensionskassen bieten den Trägerunternehmen die Umsetzung als Service an. Dazu gehört die Information, Berechnung der BMG, die Bestandsprüfung in Bezug auf gesellschaftliche Veränderungen, die Abfrage arbeitsrechtlicher Versorgungszusagen, die Aufnahme von Betriebsnummern, die Erstellung der Kurznachweise, Einzelnachweislisten und vieles mehr. Bei einigen Unternehmen stößt die PSV-Pflicht auf Unverständnis, was u.a. fehlende Rückmeldungen etc. zur Folge hat. Erste Insolvenzfälle entpuppen sich als sehr komplex. Der PSV ist alarmiert und beabsichtigt Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen.
Lurse bedankt sich bei den Sprechern und Teilnehmern für den wertvollen fachlichen Austausch.

 

Autorin: Utta Kuckertz-Wockel