So geht es einfach, schnell und zuverlässig!
Verpflichtende Anbindung an die Digitale Rentenübersicht
Ende dieses Jahres wird die digitale Anbindung von Vorsorgeeinrichtungen an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) verpflichtend. Betroffen sind Pensionsfonds, Pensionskassen, Lebensversicherer, Fondsgesellschaften und sämtliche Vorsorgeeinrichtungen*, die zur Versendung jährlicher Standmitteilungen verpflichtet sind. Die betroffenen Versorgungseinrichtungen (VE) mussten sich bis zum 31. März 2024 bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht anmelden. Bis zum 30. September 2024 ist die digitale Schnittstelle zur ZfDR einzurichten. Wie die ZfDR-Anbindung einfach, schnell und günstig funktioniert, berichtet die PENSIONSKASSE Deutscher Genossenschaften in unserem Webinar und gibt wertvolle Tipps für die Praxis.
Sie erhalten Antworten auf die folgenden Fragestellungen:
- Was ist die Digitale Rentenübersicht und welche Rolle nimmt die ZfDR ein?
- Welche Datenqualität und welche Datensicherheitskriterien sind einzuhalten?
- Wie läuft die digitale Anbindung unkompliziert ab?
- Welche organisatorischen und vertraglichen Rahmenbedingungen sind zu beachten?
Organisatorisches
TERMIN DES LIVE-WEBINARS
16.04.2024
Aufnahme zum Abruf bereit
KOSTENFREI
Das Referententeam:
INTERVIEW
Einführung der Digitalen Rentenübersicht bei der PENSIONSKASSE Deutscher Genossenschaften
- Die Digitale Rentenübersicht (DigiRü) – Überblick und Ausblick
- Unsere Schritte zur Umsetzung in der Praxis
- Unsere Erfahrungen bei der Umsetzung
Nicole Möbs, Geschäftsführende Vorständin, Sprecherin des Vorstandes und
Jürgen Boll, Mitarbeiter im Bereich Versicherungen und Projektverantwortlicher DigiRü, PENSIONSKASSE Deutscher Genossenschaften
Vortrag
Digitale Rentenübersicht – Technische Anbindung
- Live-Demo
- Anforderung an die Datenaufbereitung
- Registrierung als VE
- Beantragung des Zertifikates
- Testbetrieb
- Produktivschaltung und was kommt danach
Michael Bautz, Vorstand, AMAKURA
Kurzvortrag
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit einem Intermediär
- Rechtliche Zulässigkeit der Einbindung eines Daten-Intermediärs
- Vertragliche Vereinbarungen
- Datenschutz
- Regulatorische Aspekte
Susanne Lang, Senior Consultant im Rechtsteam, Lurse
Abschlussdiskussion mit den Referenten unter Einbindung von Teilnehmerfragen.
Moderation: Utta Kuckertz-Wockel
Ihre Ansprechpartnerin
*) Dies betrifft nur Vorsorgeeinrichtungen, gegen die mehr als 1.000 Altersvorsorgeansprüche aus Altersvorsorgeprodukten bestehen, die sich noch nicht in der Auszahlungsphase befinden und die durch eine
unionsrechtliche oder bundesrechtliche Regelung oder durch eine aufgrund einer solchen Regelung erlassene Verordnung verpflichtet sind, mindestens jährlich Standmitteilungen zu übermitteln.