CTA: Anforderungen an eine handlungsfähige Sicherungstreuhand
Im Fall einer Unternehmensinsolvenz ist das CTA-Vermögen bei sachgerechter Gestaltung vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Die operative Handlungsfähigkeit der Sicherungstreuhand muss für den Fall der Fälle gegeben sein. Dafür müssen praxistaugliche Regelungen existieren. Das Vorliegen eines Notfallplans, die Organisation administrativer Prozesse und die Festlegung von Verantwortlichkeiten gehören u. a. dazu. Wie Sie Ihr CTA für den Sicherungsfall professionell aufstellen, ist Thema dieses Webinars.
Im Zentrum stehen die folgenden Fragestellungen:
- Wie kann und warum sollte ein CTA auf eine mögliche Insolvenz des Trägerunternehmens vorbereitet werden?
- Welche praxistauglichen Regelungen sind für die CTA-Abwicklung im Ernstfall zu klären?
- Wie funktioniert das Zusammenspiel zwischen PSVaG und CTA im Sicherungsfall?
Organisatorisches
TERMIN DES LIVE-WEBINARS
07.10.2021
KOSTENFREI
Freuen Sie sich auf eine lebhafte Diskussion mit:
Dr. Stefan Birkel
Geschäftsführer,
Deutsche Pensions Treuhand, Lurse
Vita
Udo Birkenbeul
Abteilungsleiter Verfahrensgestaltung und Projekte, PSVaG
Vita
Stefan Brenk
Leiter/Head of Pension Finance & Asset Strategy,
E.ON
Vita
Dennis Gustavus
Geschäftsführer,
Deutsche Pensions Treuhand, Lurse
Vita
Andreas Johannleweling
Head of Pension
Assessment Group,
KPMG
Vita
Dr. Thomas Rieger
Fachanwalt für Insolvenzrecht und Partner,
Kanzlei GÖRG
Vita
WEBINAR-PROGRAMM
Kurzvortrag
Rechtliche Rahmenbedingungen einer Sicherungstreuhand
- BAG-Rechtsprechung zur Insolvenzfestigkeit eines CTAs – Rechtliche Anforderungen
- Vertragliche Regelungen für eine wirtschaftlich sinnvolle Abwicklung eines CTAs
- Das Zusammenspiel zwischen Insolvenzverwalter, PSVaG und Treuhand im Sicherungsfall
Dr. Stefan Birkel
Geschäftsführer, Deutsche Pensions Treuhand, Lurse
Kurzvortrag
Bewertungsaspekte bei einem CTA in der Insolvenz
- Bewertung des CTA-Vermögens
- Bilanzielle Aspekte
Andreas Johannleweling
Head of Pension Assessment Group, KPMG
Interview
Tipps für den Aufbau einer operativ handlungsfähigen Sicherungstreuhand
- Wesentliche Funktionen einer handlungsfähigen Sicherungstreuhand
- Administrative Aufgaben einer Abwicklung
- Rechenschaftspflicht gegenüber PSVaG, Insolvenzverwalter und Sonstigen
Dennis Gustavus
Geschäftsführer, Deutsche Pensions Treuhand, Lurse
5 Fragen und Antworten
Praxistalk: So stellen wir die Handlungsfähigkeit unserer Sicherungstreuhand sicher!
Stefan Brenk, Leiter/Head of Pension Finance & Asset Strategy, E.ON
Kurzvortrag
Das Zusammenspiel von PSVaG und CTA in der Unternehmensinsolvenz
- Nebeneinander von gesetzlicher und vertraglicher Insolvenzsicherung
- Zeitlicher Ablauf des Zusammenspiels im Überblick
- Erfolgs- und Risikofaktoren für eine erfolgreiche Abwicklung
- Ausgewählte Einzelaspekte
Udo Birkenbeul
Abteilungsleiter Verfahrensgestaltung und Projekte, Pensions-Sicherungs-Verein VVaG
Kurzvortrag
Juristische Fallstricke des CTA in der Unternehmensinsolvenz
- Erfahrungen
- Empfehlungen
Dr. Thomas Rieger
Fachanwalt für Insolvenzrecht und Partner, Kanzlei GÖRG
Abschluss-Diskussion
Moderation: Utta Kuckertz-Wockel, Senior Managerin, Lurse